| Junge
Welt, Heike Schrader 25.10.2004
Auf der Suche
nach dem inneren Feind
Griechenland macht
sauber
Erstmalig wurde
in Griechenland die von den Nationalsozialisten in Hitlerdeutschand
bekannte Methode der "kollektiven Schuld" angewandt. Gleichzeitig
wehren sich die seit 2002 einsitzenden Gefangenen aus dem Prozess
gegen mutmaßliche Mitglieder der "Revolutionären Organisation
17. November" (17N) mit einem Hungerstreik gegen Isolationshaftbedingungen
à la Stammheim.
Antiterrorgesetz,
elektronische Überwachung der Bürger, Einführung der Isolationshaft
und Verurteilungen ohne Beweise: Nach dem erfolgreichen Test des
Abbaus von demokratischen Rechten während der Olympischen Spiele
räumt Griechenland nun im Inneren des Landes kräftig auf.
Gerade
noch rechtzeitig vor den Olympischen Spielen hatte das griechische
Parlament am 24. Juni 2004 sein neues Anti-Terror Gesetz verabschiedet. Den von der EU eingeforderten
Vorgaben folgend definiert das Gesetz eine terroristische Handlung
als
Handlung, die mit Methoden oder in einem Ausmaß
oder unter Bedingungen ausgeführt wird, die geeignet sind, dem Land
oder einer internationalen Einrichtung ernsthaft zu schaden; das
Ziel hat, ein größere Zahl von Menschen in Angst zu versetzen oder
eine staatliche oder internationale Einrichtung zur Ausübung einer
Handlung zu zwingen oder diese zu verhindern oder darauf gerichtet
ist, die verfassungsrechtlichen, politischen oder ökonomischen Fundamente
eines Landes oder einer internationalen Einrichtung zu zerstören
oder ihnen ernsthaft zu schaden
Auch
die Androhung einer terroristischen Tat sowie die Unterstützung
einer terroristischen Vereinigung - in welcher Form auch immer -
wird unter Strafe gestellt. Erstmalig eingeführt wird auch der "terroristische
Einzeltäter": Statt den bisher nötigen drei Mitgliedern für
eine terroristische Vereinigung können nun auch Taten eines Einzelnen
als terroristische Handlungen bestraft werden, sofern sie unter
die oben genannte Definition fallen. Wer beispielsweise aus Wut,
weil er von dieser Firma entlassen wurde, ein Büro der staatlichen
Telefongesellschaft OTE in Brand setzt, wird nun nicht wie bisher
wegen Brandstiftung, sondern nach dem ein wesentlich höheres Strafmaß
vorsehenden Anti-Terror Gesetz verurteilt.
Der nächste Schritt
in den griechischen Polizeistaat war der Aufbau eines elektronischen
Überwachungssystems, vorgeblich für den Schutz der Olympischen Spiele.
Aber schon kurz nach seinem Amtsantritt im März dieses Jahres hatte
der griechische Minister Giorgos Voulgarakis
klargestellt, dass es nicht seine Absicht sei, ein System, das etwa
300 Millionen Euro gekostet hat, lediglich für den kurzen Zeitraum
der Olympischen und Paralympischen Spiele
zu nutzen. Folgerichtig sind die etwa 300 mit Mikrofonen und Megafonen
ausgestatteten Hochleistungskameras an zentralen Plätzen und Straßen
der griechischen Hauptstadt weiterhin im Einsatz. Die von den Kameras
und Mikrofonen aufgezeichneten Daten werden für Speicherung und
Auswertung an die im Polizeipräsidium beheimatete Zentrale für öffentliche
Sicherheit weitergeleitet.
Das
amerikanische Institute for Applied
Autonomy erläutert auf seiner Website,
nach welchen Kriterien Sicherheitskräfte ihre Ziele und Daten auswählen.
Das besondere Interesse der (meist männlichen) Beobachter gilt dabei
Frauen, Angehörigen von Minderheiten und sonstigen "Outsidern",
männlichen Farbigen und nicht zuletzt Aktivisten.
Dementsprechend
ist es sicherlich weder ein Zufall, noch ein Einzelfall, dass auch
angeblich ausschließlich der Verkehrüberwachung dienende Kameras
nachgewiesenermaßen im August von der griechischen Polizei auf eine
Versammlung streikender Hotelangestellter gelenkt wurden.
Zusätzlich
zur lückenlosen Kontrolle und der Androhung harter Strafen für den
Verstoß gegen das staatliche Gewaltmonopol zeigte der griechische
Staat jüngst auf, wie er gegen tatsächliche und mutmaßliche Staatsfeinde
vorzugehen gedenkt: Im Prozess gegen mutmaßliche fünf Mitglieder
der griechischen Stadtguerilla-Organisation "Revolutionärer
Volkskampf" (ELA) wurden vier Angeklagte trotz eines eklatanten
Mangels an Beweisen - keinem der Angeklagten konnte die tatsächliche
Teilnahme an einer der ihnen zur Last gelegten Aktionen nachgewiesen
werden - zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Angeklagten Christos
Tsigaridas, Angeletos
Kanas, Konstantinos Agapiou und Irini Athanasaki waren 2003 auf
Anschuldigungen der Hauptbelastungszeugin und ehemaligen Ehefrau
des Angeklagten Angeletos Kanas
verhaftet worden. Lediglich gestützt auf die widersprüchlichen Aussagen
der Belastungszeugin Sofia Kiriakidou
sowie auf die den griechischen Behörden schon 1993 übergebenen Auszügen
aus STASI Akten, deren juristische Verwendbarkeit international
verworfen wird, leitete das Gericht die Mitgliedschaft dreier Angeklagter
im ELA ab. Christos Tsigaridas hatte schon
zu Beginn des Prozesses im Februar dieses Jahres eine Mitgliedschaft
in der Organisation eingeräumt, jede Beteiligung an der ihm zur
Last gelegten Taten aber bestritten.
Die
Staatsanwaltschaft hatte während des gesamten Prozesses keinen einzigen
Indizienbeweis wie Fingerabdrücke, Waffen- oder Sprengstofffunde
etc. vorlegen können. Gestützt auf die in einem Fall zugegebene
und in drei Fällen von der Zeugin behauptete Mitgliedschaft der
Angeklagten im ELA befand das Gericht die vier trotzdem schuldig
der Beihilfe in 41 Bombenanschlägen und einem versuchten Bombenanschlag
sowie der Beihilfe in einem Mord und 48 Mordversuchen. Das Gericht
folgte damit den Vorgaben der Staatsanwaltschaft von der "kollektiven
Schuld" der Angeklagten: Da die Angeklagten Mitglieder im ELA
waren, haben sie in welcher Form auch immer Beihilfe zu seinen Aktionen
geleistet und sind damit verantwortlich für alle Aktionen der Organisation.
Die insgesamt vom Gericht verhängten 1174 Jahre für jeden Verurteilten
werden auf die vom griechischen Gesetz festgelegte Höchststrafe
von 25 Jahren reduziert.
Den
Schlussstein in der Konstruktion des griechischen Staates zur Bekämpfung
des inneren Feindes bilden die Haftbedingungen für politische Gefangene.
Die 14 im letzten Dezember verurteilten mutmaßlichen Mitglieder
der griechischen Stadtguerilla "Revolutionäre Organisation
17. November" (17N) verbüßen ihre Strafen in einem "Gefängnis
im Gefängnis". Unter vollständiger Isolation von den anderen
Gefangenen verbringen die Politischen ihre Tage in fensterlosen
Zellen. Besuche sind nur von Angehörigen und Anwälten und nur hinter
Trennscheiben gestattet. Der Hofgang findet in einem etwa 50 Quadratmeter
großen Container mit Stahlwänden und einem Dach aus blickdichtem
Draht statt. Diese Haftbedingungen verstoßen gegen griechische Gesetze
und die Genfer Konvention. Während erstere eine "Sonderbehandlung"
von Gefangenen und insbesondere die Isolationshaft untersagen, verbieten
letztere unter anderem ausdrücklich die Unterbringung von Gefangenen
in fensterlosen Räumen.
Nach
wiederholten Eingaben der Gefangenen wurde im Zuge eines Besuches
des griechischen Justizministers im Gefängnis im September für kurze
Zeit ein Teil der Stahlmauer des Containers entfernt, so dass die
Gefangenen zum ersten Mal seit zwei Jahren ein Stück Himmel sehen
konnten. Als die Lücke nach wenigen Tagen wieder geschlossen wurde,
traten die Gefangenen in einen unbefristeten Kettenhungerstreik
mit der Forderung nach Aufhebung der für sie geltenden Sonderhaftbedingungen.
Dem am 18.9. als erster in den Hungerstreik getretenen Dimitris
Koufontinas schlossen sich bisher vier
Gefangene an, jede Woche folgt ein weiter Gefangener. Koufontinas
hat mittlerweile schon über 12 kg verloren und wurde am 7.10. mit
schweren gesundheitlichen Störungen ins Krankenhaus gebracht.
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