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junge Welt vom
07.10.2005
"Isolation
in der Isolation"
Griechisches
Gericht lehnte Antrag auf Haftverschonung für schwerkranken politischen
Gefangenen ab
Heike Schrader,
Athen
Als
"unzulässig" hat ein Athener Gericht am Mittwoch den Antrag von
Savas Xiros auf Haftverschonung aus gesundheitlichen Gründen zurückgewiesen.
Es sei nicht zuständig, ließen die Richter verlauten, da derzeit
noch nicht über die Teilnahme des Antragstellers an der im Dezember
anstehenden Berufungsverhandlung in seinem Fall entschieden sei.
Der im Dezember
2003 im Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder der griechischen Stadtguerillaorganisation
17N zu sechsmal lebenslängliche Haft
verurteilte Mann war im Juni 2002 festgenommen worden, nachdem
eine Bombe in seinen Händen explodiert war. Seither beklagten
Ärzte und Anwälte, daß keine ausreichenden Anstrengungen unternommen
worden waren, um die Gesundheit des Schwerverletzten so weit wie
möglich wieder herzustellen. So sei eine wichtige Augenoperation
viel zu spät erfolgt, so daß Savas fast vollständig erblindet
ist.
Während des bisherigen
Gefängnisaufenthalts hat sich der Zustand des Verurteilten dramatisch
verschlechtert. Nach Aussagen der Ärzte wird Xiros auch die ihm
auf einem Auge noch verbliebenen zehn Prozent Sehfähigkeit verlieren,
wenn er nicht sofort zu medizinischer Behandlung in ein Krankenhaus
verlegt wird. Der zusammen mit anderen politischen Gefangenen
in Kleingruppenisolation gehaltene Gefangene leidet über Erblindung
hinaus an Taubheit, Schwindelanfällen, Asthma und zeitweisen Bewußtseinsstörungen.
Als Zeuge erklärte
der inzwischen aufgrund schwerer Herzstörungen aus dem Gefängnis
entlassene Christos Tsigaridas vor Gericht, das Savas Xiros außerstande
ist, auch nur am eingeschränkten gesellschaftlichen Leben der
Kleingruppe teilzunehmen. Der ehemalige Mitgefangene betonte,
Savas lebe im Gefängnis eine "Isolation in der Isolation". Darüber
hinaus sei es ihm nicht möglich, die einfachsten Verrichtungen
des täglichen Lebens selbständig vorzunehmen. Die Betreuung rund
um die Uhr durch seinen ebenfalls einsitzenden Bruder Christodoulos
Xiros sei kein ausreichender Ersatz für eine dringend notwendige
medizinische und psychologische Behandlung des Schwerkranken.
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