Veranstaltung
Prozess gegen ELA
Prozess gegen 17.November
Haftbedingungen
Solidarität Staat&Repression
Presse
Erklärungen
Fotos und Plakate
Hintergrund
Aktuelles
Europäisches Sozialforum in Athen 2006
MAIL
|
87. Verhandlungstag, Montag, 29. Mai
2006
Heute werden eine Reihe Zeugen vernommen,
die bisher nicht erschienen waren oder durch Androhung von Zwangsvorführung
zur Aussage gebracht werden konnten.
Als erstes vernimmt das Gericht einen
weiteren Zeugen im Fall des am 4. Juli 1994 von der 17N ermordeten
türkischen Diplomaten Omer Haduk
Sipahioglou. Genau wie im ersten Prozess kann der damalige
Augenzeuge am Tatort aber nur eine Beschreibung des Täters als eines
etwa 1,90 m grossen, gutaussehenden
jungen Mannes liefern. Mit Blick auf die Anklagebank erklärt der
Zeuge, der Täter wäre nicht dabei, was die Staatsanwältin mit einem
„er fehlt also“ kommentiert. Ein klarer Hinweis auf den von ihr
verdächtigten Savvas Xiros...
Im Falle des Raketenangriffs auf die
Büros der Europäischen Union am 16. Dezember 1990 erklärt ein damaliger
Angestellter, sein Leben sei in Gefahr gewesen, da er nur „um Sekunden“
rechtzeitig das Gebäude verlassen habe. Koufodinas stellt demgegenüber
klar, dass die Tageszeitung Eleftherotypia
rechtzeitig über die bevorstehende Explosion informiert und das
Gebäude geräumt wurde. Der Redakteur der Eleftherotypia,
der damals zum Tatort gefahren war, musste allerdings selbst dafür
sorgen, dass da Gebäude geräumt wurde, da die Polizei, obwohl von
der Zeitung über die Bombendrohung informiert, nicht tätig wurde.
Im Fall des Raketenanschlags auf die
Zementfirma Halyps am 16. Mai 1991 sagt
ein damaliger Angestellter der Firma aus, er sei durch Telefonanrufe
direkt von der 17N, aber auch von der Eleftherotypia,
über den bevorstehenden Anschlag informiert worden. Der Zeuge versucht
die den Anschlag allerdings zu einer Gefahr für „halb Griechenland“
aufzublasen, indem er auf nahegelegene Einrichtungen einer Raffinerie und einen Kohlespeicher
hinweist. Mit Fragen an den Zeugen sorgt Koufodinas dafür, dass
die tatsächliche Dimension des Anschlags klar wird. So muss der
Zeuge zugeben, dass die (aus 50 m Entfernung abgefeuerte) Rakete
(wie von der 17N geplant) in einen Betonsilo von mindestens 15 m
Durchmesser einschlug. Außerdem muss der Zeuge einräumen, dass der
Kohlesilo nicht gesichert war, weil überhaupt keine Explosionsgefahr
bei Kohle besteht, die sogar eher nicht leicht entzündlich ist.
Und selbst wenn die Rakete ihr Ziel verfehlt hätte, bis zu der etwa
800 m entfernten Raffinerie wäre sie sicher nicht geflogen.
Auch im Fall des Raketenanschlags auf
die Löwenbräu Brauerei in Atalanti (28.5.91)
versucht die Staatsanwältin erneut, eine Gefahr für Leib und Leben
der Anwohner zu konstruieren. Wieder ist es Koufodinas, der mit
drei Fragen an den Zeugen die Tatsachen ins rechte Licht rückt.
„Explodiert Bier?“ Zeuge: „Nein.“ „Explodiert Ammoniak?“ Zeuge:
„Nein.“ „Wie weit liegt das Dorf von der Brauerei entfernt?“ Zeuge:
„2 km.“
Die beiden Zeugen im Falle des Bombenanschlags
auf eine Werkstatt von General Motors am 19. Februar 1998 berichten
übereinstimmend von Sachschaden am Gebäude und den in der Werkstatt
befindlichen Autos. Eine Gefahr für Menschen oder benachbarte Gebäude
schließen sie dagegen aus.
Der Sicherheitschef der von einer Rakete
getroffenen Citibank (8. April 1998) berichtet von kleinerem Sachschaden,
da die Rakete lediglich die Fensterscheibe der Bank durchschlagen
habe. Wie er gehört habe, habe es sich bei der Rakete um eine Panzerabwehrrakete
gehandelt, die nicht explodiert, sondern ihr Ziel durchschlägt.
Koufodinas erklärt, bei dem Anschlag habe keine Gefahr für Menschen
bestanden, weil die Rakete nicht mit einem Zeitzünder, sondern vor
Ort von Genossen abgefeuert worden sei, die das Gelände überblicken
konnten.
88. Verhandlungstag, Dienstag, 30. Mai
2006
Die Verhandlung beginnt mit der Vernehmung
eines Zeugen zum Raubüberfall auf eine Filiale der Ergasia Bank (1989). Der damalige Direktor kann aber trotz
Druck seitens des Vorsitzenden Richters und der Staatsanwältin unter
den Angeklagten keinen der drei Täter wiedererkennen.
Auch ein weiterer Zeuge kann niemanden als Täter identifizieren.
Beide Zeuge hatten im Klima der Terrorhysterie bei Polizeivernehmungen
nach den Verhaftungen im Sommer 2002 und im Prozess erster Instanz
dagegen „mit 80prozentiger Sicherheit“ Koufodinas „an der Stirn“
und der zweite Zeuge „mit 50prozentiger Sicherheit“ auch Tsortsatos
erkannt.
Als nächstes werden zwei Zeugen für
Anschläge der 17N auf Büros der PASOK vernommen. Im Fall des Bombenanschlages
auf das Büro der Partei in Galatsi (3.
April 1999) erläutert der Zeuge die entstandenen Sachschäden. Die
Versuche der Staatsanwältin, ihn zur Angabe von größeren Schäden
zu bringen, schlagen fehl...
Im Fall des fehlgeschlagenen Angriffes
auf die Zentralen Büros der PASOK (1. April 1999) versucht die Staatsanwältin
eine Gefahr für Bewohner und Passanten der Straße zu konstruieren.
Wieder ist es Koufodinas, der die Sache mit einigen Fragen an den
Zeugen gerade rückt.
Als nächstes geht es um den berühmten
Fall des Kriegsmuseums (5. Februar 1990), den Überfall auf das Kriegsmuseum
von Athen, bei dem Raketenwerfer erbeutet werden. Der Wächter, der
im ersten Prozess „mit 50prozentiger Sicherheit“ Ch. Xiros als einen
der Täter erkannt haben wollte, ist heute genau gegenteiliger Meinung.
Ch. Xiros ist nicht der Mann, den er damals im Museum gesehen hat.
Der damalige Direktor des Museums kann
zur Sache nichts aussagen, da er zur Tatzeit nicht im Museum war.
Aus dem, was ihm berichtet wurde, schließt er aber, dass die Organisation
„mit einem Minimum an Gewaltausübung“ ihr Ziel zu erreichen suchte.
Ein weiterer Wächter will „ohne Zweifel“
Savvas Xiros und Koufodinas unter den Tätern erkannt haben. Als
der Vorsitzenden Richter ihn auffordert, Savvas zu beschreiben,
kann er dies allerdings nicht.
89. Verhandlungstag, Mittwoch, 31. Mai
2006
Die Verhandlung beginnt mit der Beweisaufnahme
zum Raketenanschlag auf das Pentelikon
Hotel (31. März 1991). Da kein Zeuge anwesend ist, werden nur die
den Fall betreffenden Dokumente verlesen und die Zeugenbefragung
vertagt.
Im Fall der Anschläge auf die Athener Niederlassungen von Alico und den Nationalen Niederlanden (April 1994) können
die Zeugen lediglich das Ausmaß der Schäden schildern.
Auch im Falle des Bombenanschlags auf
die Niederländische Botschaft (7. Mai 1999) schildert ein Zeuge
das Ausmaß der Schäden. Da es sich um eine symbolische Aktion mit
einer kleinen Bombe handelte, sind diese gering gewesen.
90. Verhandlungstag, Donnerstag, 1. Juni 2006
Die Verhandlung beginnt mit der Vernehmung
einer Zeugin zum Banküberfall auf eine Filiale der Griechischen
Nationalbank im Athener Stadtteil Pankrati.
Die Kundin der Bank beschreibt, wie zwei Männer in die Bank kamen,
während zwei weitere draußen warteten. Als ihr klar wurde, dass
es sich um einen Bankraub handelte, habe sie in Panik angefangen
zu schreien und auch nach Aufforderung (durch die Bankräuber) zu
schweigen nicht aufgehört. Deswegen handelt es sich nach Meinung
der Zeugin bei der Verletzung eines Bankangestellten (eine Kugel
der Täter traf ihn am Fuß) um einen unglücklichen Zufall. „Wenn
sie jemanden hätte treffen wollen, warum dann nicht mich, wo ich
doch ununterbrochen geschrieen habe?“ Von den Tätern kann sie nur
die Statur beschreiben, identifizieren kann sie niemanden.
Bei einer polizeilichen Vernehmung nach
den Verhaftungen mutmaßlicher Mitglieder der 17N im Sommer 2002
waren der Zeugin lediglich Fotografien von 4 der Verhafteten mit
den Worten „diese hier haben schon gestanden, erinnerst du dich
an diese?“ vorgelegt worden. Damals hatte sie den Beamten geantwortet,
dass sie die Gesichter aus dem Fernsehen kenne. Ungeachtet dessen,
wurde im Vernehmungsprotokoll niedergeschrieben, sie hätte gesagt,
einer der Täter hätte Ähnlichkeit mit Koufodinas, ein zweiter mit
Ch. Xiros gehabt....
Auch der damals angeschossene Bankangestellte
hatte bei einer Vernehmung nach der Verhaftung von Koufodinas diesen
aufgrund eines Fotos als denjenigen erkannt, der ihn in den Fuß
geschossen hatte. Unerklärlich ist allerdings, warum seine erste
Täterbeschreibung nicht im Mindesten mit Koufodinas übereinstimmt
und warum er Koufodinas erst auf dem Polizeifoto und nicht schon
aus den Medien erkannt hat, wo doch das gleiche und andere Fotos
von Koufodinas wochenlang auf allen Kanälen präsentiert wurden...
Im Zusammenhang mit dem Bankraub weist
Ch. Xiros darauf hin, dass er diesen und einen zweiten Bankraub
während seiner „Vernehmung“ durch die Polizei gestanden habe. Die
Ermittlungsbehörden hätten die beiden Bankraube damals den gleichen
Tätern zugeordnet, eine Version, die auch vom Richter im ersten
17N Prozess aufrechterhalten wurde, obwohl für den anderen Bankraub
in der Zwischenzeit andere Täter (ohne jeden Zusammenhang mit der
17N) verurteilt wurden.
91. Verhandlungstag, Freitag, 2. Juni
2006
Wieder einmal fehlt
gut ein halbes Dutzend Zeugen zu mehreren Fällen. Die Vernehmungen
der anwesenden Zeugen zu einer Reihe von Raubüberfällen geben erneut
Beispiele für die „Wiedererkennung“ der
Täter bei den Befragungen der Polizei nach den Verhaftungen. Mehrere
Zeugen berichten von einer kleinen Auswahl an Fotos, die ihnen zur
„Identifizierung“ der Täter vorgelegt wurden. Ein Zeuge berichtet,
wie er von dem vernehmenden Beamten mit den Worten, „komm schon,
der war's, unterschreib endlich“ (erfolgreich) unter Druck gesetzt
wurde. Für den Vorsitzenden Richter hat dies aber keine Bedeutung,
da in diesem Fall der „Täter“ (Savvas Xiros) ja ohnehin gestanden
habe...
|