206. Verhandlungstag, Montag,
5. Februar 2007
Er kam, sah und ging... Wie
zu erwarten, beantwortet K. Tellios keine an ihn gestellten Fragen.
Er wird allerdings gezwungen, sich sämtliche Fragen von RA Mylonas
anzuhören, die alle Widersprüche der Aussagen des Angeklagten
in Bezug auf die beiden Mandanten des Anwalts (Giotopoulos und
Tzortzatos) betreffen. Die Fragen werden unbeantwortet zu Protokoll
genommen.
Mylonas
stellt außerdem den Antrag, gerichtlich feststellen zu lassen,
an welcher Krankheit der − direkt
nach dem Urteil in erster Instanz aus gesundheitlichen Gründen
freigelassene – Angeklagte leidet. Es sei nicht nachvollziehbar,
wie Tellios als ein angeblich unter schwerer
Depression leidender und mit entsprechenden Medikamenten behandelter
Kranker gleichzeitig Auto fahren dürfe.
V.
Tzortzatos verliest eine Erklärung, in der er den Mitangeklagten
der Lüge beschuldigt. Danach soll Tellios sich im Gefängnis beim
gemeinsamen Hofgang bei Tzortzatos unter Tränen für die Unwahrheiten
entschuldigt haben, die er über ihn bei der Polizei verbreitet
hatte. Außerdem habe während ihrer gemeinsamen Tage in der Zentrale
der Antiterrorpolizei gehört, wie ein Polizist Tellios mit den
Worten „nur Geduld, in ein paar Tagen bist du draußen“
beruhigt habe.
Anschließend
stellt Mylonas Fragen an den für heute noch einmal geladenen Pavlos Serifis. Dieser hatte schon angekündigt, keine Fragen zu beantworten und reagiert
auf jede Frage von Mylonas mit der Aufforderung, dieser sollte
nicht ihn, sondern seinen Anwalt fragen.
Nach
der Mittagspause ist die Reihe an Giannis
Serifis für seine Schlussrede. Der bekannte Anarchosyndikalist
erinnert zunächst daran, dass dies der 5. politische
Prozess seit 1977 ist, in dem er die Anklagebank drückt. Alle
Anschuldigen hätten sich immer nur auf Aussagen Anderer in Form
von „man hat da etwas gehört“ oder „jemand hat gesagt“ gestützt. In den bisherigen vier
Prozessen war G. Serifis – nachdem er mehrmals lange
Monate in Untersuchungshaft verbachte hatte – jedes Mal freigesprochen
worden. Auch jetzt steht er nur deshalb vor Gericht, weil die
Staatsanwaltschaft gegen seinen Freispruch in erster Instanz Berufung
eingelegt hatte.
G.
Serifis prangert die Vorgänge seit Sommer 2002 an, wo die Medien
wie Papageien willig jede Anschuldigung für wahr verkauften, den
Staatsanwalt Gryllakis, der die Möglichkeit einer Auslieferung
der Angeklagten an die USA in die Debatte warf, den Staatsanwalt
in der ersten Instanz, der jedes Mal kicherte, wenn er ein Lebenslänglich
forderte, den Richter, der gegen die Entscheidung der anderen
Richter für G. Serifis einen Schuldspruch gefordert hatte, bei
der Verkündung des Urteils aber 6 Stunden laut und vernehmlich
auf der Richterbank geschnarcht und erst bei der Verteilung der
Strafen wieder munter geworden war...
„Ihr
Ziel ist es, alles einzuschüchtern, was gegen die globale Barbarei kämpft. Was mich betrifft, ich lasse mich nicht einschüchtern. Ich bleibe ein aufrechter
Kämpfer für die Befreiung der Gesellschaft. Deswegen habe ich
mich
hier auch für nichts zu rechtfertigen. Sollen sie doch endlich
die Beweise bringen, von denen sie immer behaupten, dass sie sie
hätten. In 40 Jahren, von den Militärgerichten der Junta bis zu
den Sondergerichten des Spitzelterrorgesetzes, ist
alles vorgebracht worden, was vorgebracht werden konnte. Mit Drohungen,
mit dem Schleudern von Dreck, mit schwarzer Propaganda will man
uns zum Schweigen bringen. Damit werden sie
nicht durchkommen. Die kapitalistischen Ausbeuter werden
sich nicht vor dem, was sie fürchten, retten können. Der Kessel
des Aufstandes ist am Kochen.“
Danach
schlägt er den Bogen zwischen dem Prozess erster Instanz und dem
Berufungsverfahren, letzteres als formale
Übung für die Bestätigung des ersten bezeichnend. Serifis erinnert
daran, dass vom Gericht alle Anträge der Verteidigung abgelehnt
wurden, und geht besonders auf den Antrag ein, mit dem der politische
Charakter des Falles anerkannt werden sollte. „Wir, die Bürger,
die in der Kunst der Verdrehung der Sprache nicht bewandert sind,
wissen sehr wohl, dass dies ein politischer Fall ist. Alles an
diesem Prozess war politisch. Auch das Sondergericht
zeugt davon, dass es sich um ein politisches Verfahren handelt.
Die Anschlagziele, die Opfer waren alle politische. Außer Sie
nehmen an, dass es zwischen Opfern und Tätern verborgene Streitigkeiten
gegeben hat... Wenn hier vor Gericht die politischen Texte der
Organisation verlesen werden, was ist dies, wenn nicht politisch?“
G.
Serifis geht auch auf die Anklage der „Anstiftung“
ein, etwas, das keine Beziehung mit der Bewegung habe,
so der Angeklagte. „In der Bewegung führt keiner
Befehle aus, alle nehmen freiwillig teil. ‚Anstiftung’
kann es innerhalb der Linken und der Bewegungen nicht geben, und
ich frage mich,
warum die Linke nicht (gegen die Anklage der ‚Anstiftung’; d.
Verf.) rebelliert. Als freier Bürger
schäme ich mich, wenn ich als Befehlsempfänger
dargestellt werde. Kein Autonomer, kein Anarchist unterwirft sich
Befehlen.“
G.
Serifis prangert auch die Verwertung der Aussagen klar von der
Polizei aufgebauter Zeugen an. Das vom Gericht beschlossene Verbot,
die Vorgänge im Gerichtssaal über Radio- und Fernsehsender zu
verbreiten. Dass jeder Zuschauer am Gerichtseingang seinen Personalausweis
abgeben muss, was das Erfassen der Daten eines jeden Besuchers
des Prozesses ermöglicht. Die Eingriffe der US-Botschafter und
der Außenministerin (Dora Bakogiannis ist
Witwe eines Opfers der 17N; d. Verf.), die öffentlich harte Strafen
für die Angeklagten einforderten. „Die Zuckerkinder der professionellen
politischen Kaste mit ihren erkauften Diplomen und der gesicherten
Karriere nennen uns Faulpelze, Ungelernte und Räuber. Die Mitsotakis-Tochter
(gemeint ist Dora Bakogiannis, Außenministerin
und Tochter des ehemaligen rechten Ministerpräsidenten Mitsotakis;
d. Verf.) beschuldigt uns, wir hätten es uns während der Junta-Zeit
in Europa gut gehen lassen und keinen Widerstand geleistet. Die
Tochter desjenigen, der eigentlich mit den Diktatoren auf der
Anklagebank hätte sitzen müssen. Mein eigener Besitz sind
15.000erarbeitete Rentenmarken. Was ist
ihrer? Als sie mit Koffern von Geld ankamen und Grundstücke in
Griechenland aufkauften, kam ich mit 300 Dollar aus Australien
zurück, um am Kampf meines Volkes gegen die Diktatur teilzunehmen.
Was meine Mitangeklagten angeht, so bezahlen sie alle damit, dass
sie in den grauen Gräbern von Korydallos begraben werden.“
Das
bisher Gesagte sei eine Erklärung, erläutert G. Serifis und verliest
im Anschluss an Stelle einer neuen Schussrede
seine Schlussrede aus der ersten Instanz. Völlig zu Recht, da sich für ihn seither nichts geändert hat.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass G. Serifis schon damals jede
Anklage zurückgewiesen hatte. Außerdem hatte
er klargestellt, dass er aus ideologischen und politischen Gründen
keinerlei Verbindung mit einer Organisation wie der 17N hätte
haben können. Die 17N sei ein Organisation gewesen,
die in ihrem eigenen Namen verurteilt gerichtet hätte. Das
Gericht hingegen richte im Namen des Terrorgesetzes. Der
einzige Unterschied zwischen beiden sei, dass erstere im Gegensatz
zu letzterem nicht als terroristisch
eingestuft werden können, das sie noch nicht zur Staatsmacht aufgestiegen
sei.
„Richtet mich für das, was
ich bin, und nicht für das, was ihr wollt, dass ich bin. Ich bin
ein Libertärer. Ich bin weder denen zugehörig, die die Macht haben
und mit Gewalt halten, noch denen, die sie anstreben und mit den
gleichen Mitteln halten wollen.“
207. Verhandlungstag, Dienstag,
6. Februar 2007
„Was ich im Prozess in erster
Instanz gesagt habe, gilt auch heute. Wenn Sie Fragen haben, fragen
Sie mich.“
Diese Worte sind alles, was Angeliki
Sotiropoulou dem Gericht zu sagen hat. Die Ehefrau von D. Koufodinas
sitzt nur aufgrund des Einspruches des Staatsanwaltschaft gegen
ihren Freispruch aus erster Instanz erneut auf der Anklagebank.
Mehr
als zwei Stunden beantwortet A. Sotiropoulou
die Fragen des Gerichtes. Die respektvollen Fragen der Richter
nach der Persönlichkeit ihres Mannes und des gemeinsamen Lebens
geben der Angeklagten ein weiteres Mal Gelegenheit die Demagogie
vom „Luxusleben“ des Paares zu widerlegen. Das Häuschen und das
Grundstück mit den Bienenstöcken und der Anlage zur Honiggewinnung
haben sie mit Darlehen auf Ratenzahlung und der Hilfe von Verwandten
erworben. Was in den Medien als „Villa“ präsentiert
wurde war nichts als ein halbfertiges Haus, das die beiden in
Eigenarbeit und jeweils mit dem wenigen Geld, was sie ansparen
konnten weiterbauten.
A. Sotiropoulou wird erneut
auch nach den Fingerabdrücken auf einem in einer konspirativen
Wohnung gefunden Buch und dem Abdruck einer ganzen Hand in einer
anderen Wohnung gefragt. Das Buch hätte Dimitris sicher mit nach
Hause gebracht, wo sie es sich dann wohl
angesehen habe erklärt die Angeklagte. Und was den Handabdruck
betrifft, so sei der von einem Besuch von ihr in der damals noch
völlig leerstehenden Wohnung von der ihr nicht einmal mehr die
Adresse im Gedächtnis geblieben sei. „Wenn ich gewusst hätte,
dass es sich um eine konspirative Wohnung handelte, hätte ich
wohl kaum meinen Handabdruck hinterlassen.“
Ganz
anders die Staatsanwältin, die es wohl
gerne gesehen hätte, wenn A. Sotiropoulou in den Medien gegen
Koufodinas gehetzt hätte. Wie in dunkelsten Zeiten der Militärdiktatur
als die Ehepartner gefangener Kommunisten
Hasserklärungen gegen ihre Liebsten abgeben mussten. „Wussten Sie nun etwas oder wussten Sie nichts? Wissen bedeutet
ja nicht Teilnahme. Als der Angeklagte
Ihnen, wie Sie sagen, nach der Explosion in Piräus, alles offenbarte,
haben Sie da nicht den Boden unter den Füßen verloren? Dachten
Sie nicht, ‚mein Gott, mit wem habe ich da so viele Jahre zusammen
gelebt’?“ Oder an anderer Stelle: „Und dann sind sie auch noch soweit
gegangen und haben ihn geheiratet?“ Die
Verteidigung protestiert: „Kann es sein, dass solche Fragen gestellt
werden? Haben die irgendetwas mit der Aufklärung des Falles zu
tun? Ist die Heirat mit dem Vater des
eigenen Kindes ein Schuldbeweis? Trotzdem beantwortet A. Sotiropoulou
die Frage, warum sie, die lange Jahre
ohne Trauschein mit ihm zusammengelebt hatte, Koufodinas nach
seiner Verhaftung geheiratet hatte: „Wir haben geheiratet, weil
dies der einzige Weg war, uns sehen zu können. Oder
glauben Sie etwa, ich hätte mir in der Situation Gedanken über
die Legitimität unserer Beziehung gemacht? Sie sehen nur eine
Seite dieses Menschen, ich habe auch die andere gesehen. Ein ganz
besonderer Mensch, absolut konsequent, koste es, was es wolle.
Und auch jetzt, da unten, ganz allein, interessieren ihn nur die
Probleme der Welt, nicht seine eigenen.“
Als letzter der Angeklagten ist danach Alexandros Giotopoulos mit seiner
Schlussrede an der Reihe. Der Angeklagte erläutert ein weiteres
Mal wie er aufgrund der Aussagen der Kronzeugen und einiger sehr
fadenscheiniger „Beweise“ wegen „Anstiftung“ zu insgesamt 21 Mal
lebenslänglich verurteilt worden war. Ohne dass ihm die Teilnahme
an auch nur einer einzigen Aktion der Organisation zur Last gelegt
werden konnte. Völlig unmöglich, so Giotopoulos,
dass ein Mitglied eines solchen Organisation niemals an einem
Anschlag teilgenommen hätte. Der Angeklagte war als Mitglied
des „dreiköpfigen Führungsgremium der Organisation“
verurteilt worden. Die Existenz eines solchen Führungsgremiums
konnte aber weder in der ersten noch in der zweiten Instanz des
Verfahrens nachgewiesen werden. Am Schluss seiner Rede kündigt
der Angeklagte an, er werde wegen Verletzungen des Europäischen
Rechtes in Bezug auf die Menschenrechte vor den Europäischen Gerichtshof
ziehen.
208. Verhandlungstag, Mittwoch,
7. Februar 2007
Ein Anwalt der Nebenklage stellt
den Antrag, ein weiteres Schriftstück zu den Gerichtsakten zu
nehmen. Es handelt sich um eine Verurteilung von N. Papanastasiou
wegen Diebstahls aus dem Jahre 1985. Die Verteidigung erhebt
Einspruch, da ihr Mandant seine Schlussrede schon gehalten hat.
Deswegen könnten keine neuen Unterlagen eingebracht
werden.
Die
Nebenklage meint, solange nicht alle Angeklagten geredet hätten,
sei auch die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen und stellt
den Antrag, das Urteil zu den Akten zu nehmen. N. Papanastasiou erklärt, er werde beantragen,
ein weiteres Mal zu sprechen, falls der Antrag angenommen werde.
Seine Verteidigung kündigt an, neue Zeugen vorzuladen, falls das
Urteil wegen Diebstahls als verwendbar
anerkannt werde.
Die
Staatsanwaltschaft plädiert, den Antrag der Nebenklage anzunehmen,
das Gericht lehnt ab. Wenige Tage zuvor hatte es in einem völlig
gleichgelagerten Fall noch entgegengesetzt entschieden: Nach der
Schlussrede von I. Kostaris hatte die Nebenklage eine Bescheinigung
der Sozialversicherung eingereicht, nach der Kostaris nicht die
üblichen 25 sondern nur 24 Tage eines Monats gearbeitet hat. Und
zwar des Monats, in dem ihm die Teilnahme an einem Anschlag vorgeworfen
wird. Das ist natürlich noch kein Beweis
dafür, dass er auch ausgerechnet am Tag des Anschlages gefehlt
hat. Aber man darf ja nichts unversucht
lassen, wenn die Beweislage ohnehin so löchrig ist....
Das
Gericht unterbricht bis Dienstag, um der Staatsanwältin Zeit für
die Vorbereitung ihres Plädoyers zu geben.