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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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Die Barbarei wird legalisiert
Unterdrückung
Jeder weiß, was im Krankenhaus
Evangelismos vor sich gegangen ist. Ein Standardspruch, ein Ausdruck,
der an sich das Gesetz des Schweigens auferlegt. Aber wir werden
nicht anhand unseres Wissens, sondern anhand unserer Taten bewertet.
Wir können uns nicht mit dem
Argument zurücklehnen, dass es sich bei den Verhören auf der Intensivstation
um einen ganz besonderen Fall handelte oder dass die Angelegenheit
nur den Betroffenen angeht und nur er verpflichtet ist, dagegen
zu kämpfen. Die Vorgänge im Evangelismos lassen sich nicht auf einen
Streit zwischen mir und dem Krankenhaus reduzieren, noch sind sie
eine Angelegenheit zwischen Arzt und Patienten. Hier
steht vielmehr die unkontrollierte Gewalt des Staates auf der einen
denjenigen, die sie bekämpfen, auf der anderen Seite gegenüber.
Als Praxis reihen sie sich in das Schema einer generellen Unterdrückung
ein, die in letzter Zeit an allen Fronten verstärkt und ausgebreitet
wird. Der Staat ist milde zu den Uninteressierten, kritisch zu den
Bewussten, unnachgiebig und rächend zu denen, die Widerstand leisten
und natürlich erkenntlich denen gegenüber, die ihn unterstützen.
Heute, wo „Frieden und Sicherheit“
Synonyme für globale Diktatur geworden sind und die Unterdrückung
dem Aufstand zuvorkommt, werden ihre Ziele jeden Tag aufgedeckt,
während gleichzeitig jedes Hindernis gegen neue reaktionäre Maßnahmen
und Gesetze zum Wohle der gesetzlichen Ordnung aus dem Weg geräumt
werden. Jeder ist ein potentieller Verdächtiger, nicht aufgrund
seines Wesens, sondern aufgrund der Paranoia der Verfolgungsbehörden,
wie das Beispiel des Brasilianers de Menezes gezeigt hat.
Unter solchen Gegebenheiten
hätte sich jeder an meiner Stelle auf der Intensivstation wiederfinden
können. Aber auch, wenn es das Evanglismos nicht gegeben hätte,
wäre es augenblicklich eingerichtet worden, da weit und breit kein
Hindernis in Sicht ist, das so etwas verhindern könnte. Die Untätigkeit
ist ihr bester Verbündeter.
Terrorgesetzgebung
Die Gerichte die folgten,
richten einerseits wie wir alle wissen auf Befehl und nach politischen
Entscheidungen. Während versucht wird den Anschein der Legalität
des, wie sie es nennen, Gerichtsverfahrens aufrechtzuerhalten, unterstützt
und legalisiert man unermüdlich Folter. In nur einer Nacht wurden
Rechte abgebaut, die mit Kämpfen und Blut gewonnen wurden.
In Kürze wird das Berufungsverfahren
abgeschlossen sein und die ihm vorausgegangenen Rechtsbrüche in
die Rechtswissenschaft eingehen. Jedes Gericht wird sich bei der
Auslegung von Gesetzten auf das Urteil des fünfköpfigen Berufungsgerichtes
berufen können und dessen damals und heute angewandte Pseudoargumentation
verwenden. Gleichzeitig hat man sich das Ziel gesetzt, die Aufhebung
grundlegender Rechte in die Terrorgesetzgebung aufzunehmen, indem
beispielsweise möglich gemacht wird, einen Verdächtigen 15 bis 65
Tage in den Händen der Antiterroreinheiten zu halten, mit Verhören
in Isolation, ohne dass Indizien oder Anklagepunkte vorhanden sein
müssen. Wer dann aufgrund der Terrorgesetzgebung gerichtet wird,
hängt von den herrschenden Bedürfnissen ab und unterliegt der Entscheidung
einzig und allein der Ermittlungsbehörden. Die absolute Zentrierung
der Macht ist in der Terrorgesetzgebung deutlich erkennbar. Rechtsverstöße
werden gebilligt, Rechte abgeschafft und für die Urteile reichen
die Stimmen von 5 Richtern, zweier in erster Instanz und dreier
in zweiter Instanz, um den Bestimmungen der Terrorgesetzgebung Geltung
zu verschaffen, auf dass sie in Zukunft freigiebig und ungeprüft
angewendet werden können.
(Anmerkung des Übersetzers
zum Verständnis: Vor in Kraft treten der Terrorgesetzgebung wurden
in Griechenland schwere und insbesondere politische Verbrechen vor
einem Schwurgericht verhandelt, in dem die Schöffen die Mehrheit
hatten. Bei Verfahren nach der Terrorgesetzgebung dagegen richten
lediglich Berufsrichter und zwar in erster Instanz drei Richter
– eine Mehrheit von zwei Stimmen ist ausreichend – und in der Berufungsinstanz
fünf Richter – eine Mehrheit von drei Stimmen ist ausreichend. Der
17N Prozess in erster Instanz war das erste Verfahren, in dem die
Terrorgesetzgebung Geltung hatte. Es folgten die beiden erstinstanzlichen
Prozesse gegen mutmaßliche Mitglieder der Stadtguerillaorganisation
„Revolutionärer Volkskampf“, ELA, und das laufende Berufungsverfahren
im Fall 17N.)
Mit dem Abschluss des Berufungsverfahrens
werden die Gesetze abgeschafft, die uns vor dem Absolutismus der
Macht schützten und die Verfassung wird außer Kraft gesetzt werden.
Es liegt nicht in meiner Absicht, die heute gültige Rechtsprechung
zu schützen, aber ich habe die Verpflichtung für all diejenigen
zu kämpfen, die unter der in Zukunft gültigen Rechtsprechung zu
leiden haben werden.
Sonderhaftbedingungen
Vier Jahre in völliger Isolation.
In einem Untergeschoss, drei Meter unter der Erde. Mit vergitterten
Dachfenstern, die den Blick auf einen engen Graben freigeben. Ein
Graben, der vermutlich auf Höhe des Erdbodens mit einem Gitter bedeckt
ist. In unmittelbarer Nähe brummen Tag und Nacht die Kühlhäuser
der Gefängnisküche und die Klimaanlagen des Gerichtsgebäudes. Die
stählerne Zellentür, mit einer Luke, gerade groß genug, dass das
Essenstablett durchpasst und der Wärter jede unserer Bewegungen
kontrollieren kann. Die Zellen führen auf einen fensterlosen Flur,
der als Gesellschaftsraum dient. Es gibt auch so etwas wie einen
Hof. Wer ihn von außen gesehen hat, hält ihn im Vergleich mit dem
Hof eines Wohnhauses für geräumig. Keiner aber denkt darüber nach,
dass er für uns die ganze Welt bedeutet.
Der Ort spielt seine eigene
Rolle bei der Vernichtung der Gesunden. Und eine schlimmere bei
jemanden, der verborgene und offensichtliche Gesundheitsprobleme
hat. Dazu trägt auch die verborgene Art des Umgangs damit bei.
Ohne dass ich mich selbst
versorgen könnte – die verstümmelte Hand ist noch das kleinste Problem
– bleibe ich mehr als dreizehn von vierundzwanzig Stunden am Tag
in meiner Zelle eingeschlossen. Erst kürzlich wurde ich zum zwölften
Male operiert. Mehr als die Hälfte der Operationen wurden aufgrund
der besonderen Haftbedingungen durchgeführt oder wiederholt. Weil
sich die Bedingungen ständig ändern, andere Präferenzen, Besonderheiten,
Vernachlässigung, Bürokratie...
Mit einer derartigen Häufung
an gesundheitlichen Problemen wäre in anderen Fällen die Strafe
von mindestens fünf Gefangenen ausgesetzt worden, wenn man meine
Gesundheitsschäden auf sie verteilt hätte. Gefäßverletzungen im
Schädel werden nicht untersucht, obwohl ich durch sie gezwungen
werde, fast immer in meiner Zelle zu liegen. Keiner wird wohl behaupten,
dass der Aufenthalt in einer unterirdischen Zelle geeignet ist,
um ein Asthmaleiden zu kurieren oder zu lindern. Der Gehörverlust
– der einzige Schaden, der zumindest teilweise rückgängig gemacht
werden könnte – verbietet mir die Teilnahme an Treffen oder Diskussionen
mit anderen. Seit zwei Jahren fordere ich eine Operation des Trommelfelles,
um am Berufungsverfahren teilnehmen zu können und sie wird jetzt
gemacht, wo sich der Prozess seinem Ende nähert. Ab und zu verfärbt
sich meine Haut aus unbekannten Gründen gelbgrün, wie beispielsweise
Weihnachten 2004, wo ich mit Ausschlag und Schmerzen am ganzen Körper
als Notfall in die Gefängnisklinik gebracht wurde. Die Diagnose:
Ödeme. Die Therapie: Starke Schmerzmittel und Wiederkommen zur Untersuchung.
Die Augen. Sieben Operationen
in fünf Krankenhäusern. Es gibt keine Regelungen in der Strafvollzugsgesetzgebung,
wie mit Blinden im Gefängnis umzugehen ist. Weil nicht vorgesehen
ist, dass Blinde im Gefängnis sitzen. Auch eine auf die Verabreichung
von erster Hilfe ausgestattete Gefängnisklinik kann einer derart
komplizierten Situation nicht gerecht werden. Zeugen dafür sind
schon ihre Versuche und deren Ergebnisse, meine Augen betreffend.
Nach einer ersten Netzhautablösung noch während der Verhöre im Evangelismos
erlitt ich eine zweite, fünf Monate später, im Gefängnis. Kurz zuvor
waren durch heftige Regenfälle die Wasser aus der Kanalisation in
meine unterirdische Zelle gedrückt worden, so dass diese überschwemmt
wurde. Jede Netzhautablösung bedeutet zwei schwere Operationen und
zusätzliche Schäden am Auge. Im März 2003 hatte ich 1/10 Sehfähigkeit
auf dem linken Auge und 4/10 auf dem Rechten. Bis zum Oktober 2004
verlor ich das linke Auge ganz und auf dem Rechten verblieben 20
bis 30 Prozent Sehfähigkeit. Im Februar 2005 waren es noch 10 bis
20 Prozent.
Mein erster Antrag, die Strafe
für eine Behandlung auszusetzen, brauchte 8 Monate, bis er behandelt
wurde. Der Antrag wurde aus formalen Gründen abgelehnt.
Heute versuche ich es noch
einmal. Mein zweiter Antrag, die Strafe für eine Behandlung auszusetzen,
wurde am 29. Mai 2006 eingereicht und vier Monate lang hingehalten,
obwohl die offensichtlichen Probleme eine sofortige Behandlung erfordern
und nichtwiedergutzumachende Schäden drohen. Letztendlich wird mein
Antrag am 10.Oktober vor dem Gericht in Piräus behandelt werden.
Von Juli bis heute, also innerhalb dreier Monate, habe ich die Hälfte
des mir noch verbliebenen Augenlichtes verloren. Ich habe nun weniger
als 10 Prozent. Es ist offensichtlich, dass meine häufigen Besuche
in Krankenhäusern die Schäden nicht reparieren können. Dort werden
sie nur immer wieder festgestellt und man versucht jedes Mal in
einem gewissen Maß die Schäden zu reparieren, die durch die Sonderhaftbedingungen
und den Aufenthalt im Gefängnis allgemein entstanden sind.
Ich bin nicht erstaunt, ich
wundere mich nicht, ich werde nicht wütend, weil ich weiß, dass
dies ihre Rolle ist, weil ich keine andere Behandlung erwartet habe,
da ich ihr Gesicht kannte, lange bevor sie es mir gezeigt haben.
So wie der Demonstrant den Knüppel kennt, lange bevor er ihn auf
seinem Rücken spürt.
Savvas Xiros
Gefängnis Korydallos
20. September 2006
Nachbemerkung des Übersetzers:
Auch der zweite Antrag von Savvas Xiros wurde abgelehnt. Nach eintägiger
Verhandlung entschied das Gericht am 10. Oktober, die Bedingungen,
nach denen ein Gefangener zur Abwendung irreparabler Schäden aus
dem Gefängnis zu entlassen sei, seien nicht gegeben. Savvas solle
seine „Therapie“ vielmehr im Gefängnis fortsetzen.
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