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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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Ikonen des Kampfs
Die Berufungsverhandlung im Prozess gegen die Stadtguerillagruppe
»17. November« zeigt die Rachelust des griechischen Staates.
von harry ladis thessaloniki
Zwei
Jahre nach dem Ende der »Mutter aller Prozesse« soll am kommenden
Freitag die Berufungsverhandlung gegen mutmaßliche Mitglieder der
Untergrundorganisation »17. November« anfangen. Im ersten Verfahren
war die Verletzung der Grundrechte und der Unschuldsvermutung einiger
Angeklagter offensichtlich gewesen. Allein die Tatsache, dass in
diesem Prozess zum ersten Mal das neu verabschiedete Anti-Terrorgesetz
angewandt wurde, zeigt, dass dabei der Willkür freien Lauf gelassen
wurde. Noch deutlicher zeigte sich diese Tendenz in zwei anderen
Prozessen gegen die Stadtguerillagruppe ELA, die dem Verfahren gegen
die Gruppe »17. November« folgten und bei denen sich ein regelrechter
juristischer Zirkus abspielte (Jungle
World, 45/04).
Wenn
dies ein Film wäre, könnte man den ersten Teil »Bewaffneter Kampf
in Griechenland: die große Reue« nennen; während der zweite Teil
»Bewaffneter Kampf in Griechenland: der Verrat« heißen könnte. Mit
seinen Intrigen und all den gegenseitigen Vorwürfen unter den Hauptakteuren
wäre Spannung mindestens bis zum Ende des nächsten Sommers garantiert.
Seit
Ende 2003 machen die Angeklagten, die in erster Instanz zu drakonischen
Strafen verurteilt wurden, vor allem durch interne Streitigkeiten
von sich reden. Kritik an Staat und Kapital scheint sie nicht mehr
zu interessieren, keinen gemeinsamen Nenner finden sie mit den sozialen
Bewegungen, und auch die Solidarität untereinander scheint abhanden
gekommen zu sein, außer innerhalb der Kleingruppen, die sich nach
den verschiedenen »Verteidigungslinien« gebildet haben. Einzig der
kollektive Hungerstreik im Herbst letzten Jahres, um eine Verbesserung
der Haftbedingungen zu erreichen, ist ihnen zugute zu halten, obwohl
nicht alle daran teilnahmen.
Das
Interesse der Öffentlichkeit wird sich in erster Linie auf den Hauptangeklagten
Alexandros Giotopoulos
konzentrieren, der als Theoretiker der Gruppe gilt und wegen Anstiftung
zu allen Aktionen des »17. November« zu 21fachem Lebenslänglich
verurteilt wurde. Von Anfang an beteuerte er seine Unschuld und
streitet heute noch entschlossen ab, irgendeine Beziehung zu der
Gruppe gehabt zu haben. Die Anklage versucht jedoch weiterhin, ihn
zum Gruppenführer zu stilisieren, obwohl seine konkrete Teilnahme
bei keiner einzigen Aktion nachgewiesen werden konnte. Er behauptet,
dass einige seiner Mitangeklagten, die mit der Justiz zusammenarbeiteten,
für seine Bestrafung verantwortlich seien.
Derselben
Meinung ist Vassilis Tzortzatos,
der seine Teilnahme bis 1992 nicht verneint, der Straftatbestand
ist ohnehin bereits verjährt. Tzortzatos
fordert in Artikeln, die in Tageszeitungen erschienen sind, dass
Dimitris Koufontinas – der zweite Hauptangeklagte,
der Aktionen der Gruppe geleitet haben soll – sein Schweigen brechen
und aussagen solle, wer dabei war und wer nicht. Auf diese Weise
könnte er einigen zum Freispruch verhelfen, doch er sei durch heimliche
Absprachen mit der Justiz zum Schweigen verpflichten worden, behauptet
Tzortzatos. Koufontinas weist diese
Aussagen zurück, sie hätten keinen Wert, wenn sie nicht von anderen
belastenden Aussagen begleitet würden, um eine glaubhafte Darstellung
geben zu können.
Wie
bei Giotopoulos wurde auch bei Koufontinas
ein windiges juristisches Konstrukt angewandt. Da er von Anfang
an die politische Verantwortung für die Aktionen der Gruppe übernahm,
ohne jedoch konkrete Aussagen zu machen, und da er vom Schweigerecht
juristisch Gebrauch machte, war für das Gericht alles klar: Koufontinas
ist für alle Aktionen verantwortlich. Vage Aussagen von Belastungszeugen
wie: »Ich bin mir zu fünf Prozent sicher, dass er das war«, wurden
zu schwerwiegenden Beweisen gemacht. Dieser Prozess war vom Rachegedanken
des Staates geprägt statt von Rechtsstaatlichkeit.
Koufontinas ist auch eine zentrale Figur, wenn es um
die politischen Inhalte der Gruppe »17. November« geht. Diese kann
man als eine Mischung aus Antiimperialismus und Reformismus bezeichnen,
die über Jahre hinweg immer gleich geblieben ist. Bezeichnend dafür
sind zum Beispiel Koufontinas’ Aussagen in einem Interview vor zwei Monaten:
»Der Widerstand im Irak stellt eine der großartigsten Taten von
bewaffneter Propaganda in der ganzen Welt dar. Die Entwicklungen
in Südamerika, der Aufstieg des islamistischen
Radikalismus, die großen Antikriegsmobilisierungen und die Abstimmung
in Frankreich gegen die europäische Verfassung: All das zeigt, dass
die Menschheit vorangeht und nicht in eine finstere Zeit zurück.«
Solche politischen Kommentare wundern nur, wenn man die früheren
Texte des »17. November« nicht kennt.
Die
undurchsichtige Mischung wird noch skurriler, wenn man die vierte
umstrittene Hauptfigur in diesem Prozess betrachtet: den schwer
verletzten Savas Xeros. Er wurde als erster
verhaftet, als ihm am 29. Juni 2003 eine Bombe in den Händen hochging.
Der Priestersohn machte unter der Folter Aussagen, fraglich bleibt
aber immer noch, warum er auch noch nach dem Engagement von Verteidigern
weiter mit der Justiz zusammenarbeitete, denn der ihm im Vorverfahren
versprochene Strafnachlass wurde später zurückgezogen, weil er seine
Aussagen zum großen Teil widerrufen hat.
Er
verbringt seine Haftzeit, indem er Ikonen malt. Als vor einem Jahr
der reaktionäre Erzbischof von Athen, Christodoulos,
ihn im Knast besuchte, schenkte ihm Xeros
eine Ikone von Jesus. Das beeindruckte den Erzbischof sehr, schließlich
war in der Zelle von Nikolaos Dertilis,
dem letzten verhafteten General aus der Zeit der Diktatur, den der
Erzbischof am selben Tag besucht hatte, kein heiliges Bild zu finden.
Für
große Aufregung sorgte vor zwei Wochen die Ausstellung mit Kunstwerken
von drei Angeklagten – Iraklis Kostaris
und den Geschwistern Christodoulos und
Vasilis Xeros –, die vor dem Jahrestag des »17. November« im Athener
Polytechnikum veranstaltet wurde, dort, wo 1973 der Aufstand der
Studenten gegen die Militärjunta stattfand. In konservativen Kreisen
fand man es entsetzlich, den Terroristen ein solches Forum zu geben.
Die Ausstellung hatte etwas von einem Bazar, und die Bilder waren
recht preiswert: drei Euro für die schwarz-weißen, acht Euro für
die farbigen.
Wenn
unter dem Begriff »Terrorismus« eine abstrakte Bedrohung zu verstehen
wäre, dann wird aus dem kommenden Verfahren ein Terrorismusprozess
im wahren Sinne des Wortes. Was dabei wirklich erschreckend ist,
sind einerseits die repressiven Methoden und die Rachelust der Staatsmacht,
andererseits die von den Angeklagten vertretenen Überzeugungen und
ihr Verhalten zueinander.
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