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Solidaritätsausschuss
für die Angeklagten in der Sache ELA
veröffentlicht
am 23.06.2004, libertad online
WELCHER GERECHTE
PROZESS?
Der
Prozeß der zur Zeit in Korydallos
- Athen läuft und die Teilnahme von 5 Angeklagten am Revolutionären
Volkskampf (ELA) betrifft, bestätigt die schlimmsten Voraussagen
über die neue Ikone und Moral des Rechtsystems.
Dieser Prozeß
ist eine Generalprobe und zugleich ein Crash-Test mit der Gesellschaft,
so daß die Machtmechanismen die Widerstandsfähigkeit und die
Duldsamkeit der Volksmassen unter extremer Willkür testen.
Der Beginn dieser
Sache kündigt in großem Ausmaß ihre Fortsetzung an.
Die Anklagebehörden
erfanden den Kunstgriff des unmittelbaren Verfahrens, um die Rechte
der Angeklagten zu beeinträchtigen.
WELCHES UNSCHULDSPRINZIP?
Das Unschuldsprinzip
wurde zerbröckelt, besonders mit der theatralischen Festnahme, im
Fall von Aggeletos Kanas , um die Kommunikationsziele
der Machtmechanismen zu verwirklichen.
Die Aussage von
Polizeichef Nasiakos : "ich versichere Ihnen, daß
sich die Führung von ELA in unseren Händen befindet", war nur der
Punkt auf dem i für die schon langzeitliche Verletzung des Unschuldprinzips.
Ausschlaggebend
war die gutbezahlte TV-Werbung des Ministeriums für öffentliche Ordnung
und der griechischen Polizei, die mit Beginn des Prozesses die Aushebung
von ELA reklamierte.
WELCHE ANKLAGESCHRIFT?
Die Anklage basiert
auf einer unwiderruflichen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft,
welche als Monument der Rechtswillkür angesehen wird. Sie ist eine
Verknüpfung von politischen Einschätzungen, Senarien
und Beschreibungen über das Phänomen des "Terrorismus" in Griechenland,
von gegebenen und bewiesenen "Wahrheiten". Trotz totalen Beweismangels
werden die 5 Angeklagten sowohl wegen Teilnahme in der Organisation,
als auch für sämtliche Anschläge von ELA vor Gericht gebracht.
Außerdem verweist
die Anklage der Anstiftung auf die düstere Logik der Kollektivschuld.
Der Beweismangel
wurde vertuscht, indem man sagte: "da die Angeklagten Mitglieder
des ELA sind, haben sie an den Anschlägen von ELA teilgenommen.
Und da sie an den Anschlägen beteiligt waren, sind sie Mitglieder
des ELA."
Die Anklageschrift
beeinhaltet aber noch zwei kritische
Aspekte, die auf die Reflexe der Volksmassen zielen.
Charakteristische
Beispiele dafür sind:
Der erste betrifft
die Einschränkung der persönlichen Freiheiten und Rechte mit der
Akzeptierung, daß angesichts der Sicherheit die Beeinträchtigung der Bürgerrechte
und Freiheiten akzeptabel ist.
Der zweite Aspekt
betrifft die Erweiterung des Begriffs der gemeinnützigen Einrichtungen
auf alles, was sich in einem öffentlichen Amt befindet, inkl. der
DEKO.
Im ersten Fall
ist das Ziel die "legale" Einschränkung selbst der mindesten Menschenrechte,
mit dem Vorwand der unklaren Auslegung der Sicherheit und im zweiten
Fall die grenzenlose Intensivierung der Repression, im Rahmen des
Dogmas des totalen Duldungsmangels.
WELCHE VORUNTERSUCHUNG?
Bevor man sich
mit der Anklageschrift befaßt , sollte
man sich normalerweise mit dem Untersuchungsverfahren, d.h. mit
allen Verhören und Untersuchungen befassen, die zur Anklageschrift
führten.
Vor dem Prozeßbeginn
aber, schien alles korrekt abzulaufen. Nur als die ersten Zeugen
verhört wurden, wurde klar, daß das Stadium
der Voruntersuchungen jeder Rechtsmäßigkeit entbährte.
DER BEGINN
Das erste Problem,
das auftrat, bezog sich auf die Art und den Zeitpunkt des Beginns
der ganzen Sache.
Laut der offizielen
Schriften, werden die Untersuchungsbehörden zum ersten Mal im Mai
2002 mit den Namen der Angeklagten konfrontiert, mit der "freiwilligen"
Aussage der Zeugin Kyriakidou , vor dem Staatsanwalt Dioti.
Die Belastungszeugen aber wurden bereits drei bis vier Monate vor
der Aussage von Kyriakidou von den Beamten
der Antiterror-Abteilung aufgesucht und es wurden Ihnen Fotos und
Namen der Angeklagten vorgezeigt.
WELCHE ERKENNUNG?
Die gleichen Zeugen
sagten vor Gericht aus, daß ihre Aussagen
von Untersuchungsbeamten der Antiterror-Behörde geschrieben wurden,
die einiges über die Angeklagten hinzufügten, ohne daß
die Zeugen davon in Kenntnis gesetzt wurden.
Alle Erkennungen
von Personen geschahen, bevor die Belastungszeugen offiziel
aussagten und zwar nicht in den Räumen der Untersuchungsbehörden.
Es wurden ausschließlich die Fotos der Angeklagten gezeigt, ohne
vorher, wie vom Gesetz vorgesehen, die Charakteristiken der Verdächtigen
beschreiben zu lassen.
Obwohl die Zeugen
ihre Zweifel hinsichtlich der Erkennung der Angeklagten ausdrückten,
beeinhalteten alle Aussageschriften die gleiche monotone Aussage:
"ich erkenne ohne Zweifel und mit Sicherheit diese Person".
Charakteristisch
ist die Aussage einer Belastungszeugin vor Gericht, welche sagte,
daß die Untersuchungsbeamten auf ihre
Frage, welche Person auf den Fotos abgebildet sei und um welche
Sache es sich handle, antworteten, daß
es sich um eine formelle Sache handle und daß
diese Personen, welche sich bereits im Gefängnis befinden, ohnehin
nie mehr freigelassen werden."
WELCHE JURISTISCHE
BÜRGSCHAFTEN?
Die Hoffnung der
meisten auf einen fairen Prozeß stellte
sich von Anfang an als falsch heraus, da sich die Angeklagten in
einem Gericht befinden, was nicht einmal die Regeln einer theatralischen
Vorstellung des Prozesses einhalten.
Das erste große
Problem war die Ablehnung aller Einwände, die von den Anwälten der
Angeklagten vorgebracht wurden. Niemand hat natürlich erwartet,
daß alle Einwände akzeptiert werden, aber
niemand hatte erwartet, daß sie aufgrund
der Infragestellung selbst der Staatsverfassung abgelehnt werden.
Genauer gesagt,
wurde der Einwand hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit des Antiterror-Gesetzes
abgelehnt, mit der Begründung, daß der
Gesetzgeber in Fragen Terrorismus auch außerhalb der Verfassungsgrenzen
handeln kann.
Außerdem wurde
das Prozeßverfahren , das noch weitergeführt wird, hauptsächlich
von der offensichtlich negativen Einstellung der Gerichtsvorsitzenden
und der Staatsanwälte gegenüber den Angeklagten stigmatisiert.
Hier zeigen wir
einige der Rechtsverletzungen:
· Die Anwälte der
Angeklagten werden ständig bedroht, nachdem sie bei jeder Erklärung
oder Anwendung ihrer vom Gesetz vorgesehenen Rechte an den Vorstand
des Disziplinarrates und den Staatsanwalt verwiesen werden.
· Das Gericht hat
versucht, Pflichanwälte einzustellen, für einen Angeklagten, der bereits
von Anwälten vertreten wurde, mit der Begründung, es müssen Verzögerungen
vermeidet werden, wenn einer der Anwälte nicht präsent ist. Dies
konnte nur verhindert werden, da beide vom Gericht eingesetzten
Pflichtanwälte ihre Einstellung als nicht legal verweigerten. Die
Pflichanwälte wurden wegen dieser Verweigerung
an die Staatsanwaltschaft verwiesen.
· Die Gerichtsvorsitzende
und die Staatsanwälte drücken andauernd ihre Einstellung aus, daß die Angeklagten schuldig sind, besonders wenn die Anklage
mit Beweisen zusammenbricht.
§ Die Gerichtsvorsitzende
und die Staatsanwälte drücken andauernd ihre Einstellung aus, daß die Angeklagten schuldig sind, besonders wenn die Anklage
mit Beweisen zusammenbricht.
§ Die Gerichtsvorsitzende
und die Staatsanwälte leiten die Aussagen der Zeugen in eine bestimmte
Richtung und bedrohen offen diejenigen, die die Anklageschrift nicht
bestätigen.
§ Die "falsche"
Zeugin Kyriakidou , wurde seitens der Gerichtsvorsitzenden in Schutz
genommen, sie erklärte willkürlich ihre Aussagen und deckte ihre
Widersprüche, mit Anmerkungen, daß die
Aussagen der Zeugin wahr sind. Sie antwortete anstelle der Zeugin,
wenn diese sich bedrängt fühlte, sie forderte die Zeugin auf mit
"ich weiß nicht", "ich erinnere mich nicht", "ich antworte nicht"
zu antworten. Sie hat das Ansuchen, die Aussagen der Zeugin als
falsch zu bewerten, abgelehnt, obwohl ihr ein Text vorgelegt wurde,
womit über 200 Fälle falscher Aussagen seitens der Zeugin aufgezeigt
wurden und schließlich beendete sie die Befragung der Zeugin, indem
sie sagte: "die Meinung des Gerichts ist es, daß
diese Zeugin mehr weiß, als sie aussagt".
§ Augenzeuge in
der Sache Raytopoulou , der mit seiner Aussage die Anklage widerlegte,
wurde mit Anzeige wegen falscher Zeugenaussage bedroht.
§ Die Gerichtsvorsitzende
versuchte, die Aussage des gleichen Zeugen zu widerlegen, mit der
Vorlage eines Fotos von einem anderen Auto, als das, das der Zeuge
erkannt hatte.
§ Sie "verbot"
den Belastungszeugen Zweifel auszudrücken und sie bestand darauf,
daß diese die Anklage bestätigen.
Was hier aufgezeigt
wurde, ist nur ein kleines Beispiel von dem, was sich täglich während
des Prozesses abspielt. Es handelt sich um die Einführung eines
neuen Prozeßmodells , wo nicht nur die
Entscheidung vorentschieden ist, aber
es ist nicht einmal die Einhaltung von Scheingerechtigkeit notwendig.
Außerdem erleichtert
der völlige Informationsmangel den Verstoß gegen auch nur die geringsten
Rechte der Angeklagten.
Gegenüber der Zukunftsaussicht,
die wie ein Alptraum scheint, die sich in diesem Prozeß verwirklicht, darf niemand passiv bleiben.
SOLIDARITÄTSAUSSCHUSS
FÜR DIE ANGEKLAGTEN IN DER
SACHE ELA
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