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Angehörigen Info Nr. 269 17.02.2003
Peter Nowak, Zürich
ELA Verhaftungen
In einer großangelegten Aktion Anfang Februar verhaftete die griechische
Antiterrorpolizei Angeletos Kanas (52), vom Beruf Elektriker und
neugewählter Bürgermeister von Kimolos - einer kleinen zykladischen
Insel-, den Ingenieur Constantinos Agapiou (56), die Reisekauffrau
Irini Athanassaki (49) und den Ingeneur Christos Tsigaridas (64)
wegen Mitgliedschaft im EIA (Revolutionär Volkskampf), der zwischen
1975 und 1995, dem Jahr, in dem er sich auflöste, über 100 Bombenanschläge
in Athen und Piraeus verübte.
Der ,Coup' erfolgte nach einer sechsmonatigen medialen Vorbereitungskampagne,
in der die Namen der angeblichen ELA-Mitglieder einer nach dem
anderen veröffentlicht wurden. Einen Großteil der Woche vor seine
Verhaftung hat Kanas damit zugebracht, sich im Fernsehen konfrontiert
zu sehen mit dem Vorwurf, Sprengstoffexperte des Ela zu sein.
Zeitungsberichten zufolge hat Tsigaridas, der als "Kopf' der Organisation
dargestellt wird, zugegeben bis 1991 Mitglied des ELA gewesen zu
sein, bis er aus persönlichen Gründen ausstieg. Weitere Angaben
zum ELA zu machen, weigerte er sich.
Die Verbindung zwischen Tsigaridas und Kanas besteht darin, dass Tsigaridas
Kanas als Elektriker beim Bau eines Hotelkomplex beschäftigt hatte.
Agapiou soll angeblich der zweite Mann in der Hierarchie gewesen sein.
Er und Athanassaki sollen die Erklärungen der ELA geschrieben
haben. ,:
Weil es kaum Beweise gibt und obwohl Tsidaridas aussagte, dass "eine
Kluft von ideologischen, politischen und organisatorischen Unterscheide"
die bei den Organisationen trennten, tun die Regierung und die Medien
ihr Bestes, eine Verbindung zwischen ELA und der linksradikalen
Organisation November 17 (NI7) herzustellen. Seit Ende Juni 2002
sind bis jetzt neun angebliche Mitglieder von N17 verhaftet Ihr
Verfahren beginnt am 3. März.
Vor allem wird versucht, eine Verbindung zwischen ELA über die STASI zu
der Gruppe um Carlos herzustellen. Obwohl der ELA sich 1995 aufgelöst
hat, hat die Staatsanwaltschaft dennoch Anklage nach den im letzten
Jahr verabschiedeten Antiterrorgesetzen erhoben, mit der Begründung,
dass "es nicht formal erklärt wurde, dass die Gruppe sich
aufgelöst hatte':
Gelingt es der Verteidigung zu beweisen, dass sich die Organisation tatsächlich
1995 aufgelöst hatte, dann wäre die Mitgliedschaft in BA nicht eine
Straftat, wie unter den neuen Gesetzen, sondern ein minder schweres
Delikt und damit verjährt.
Kathimerini - Englische Ausgaben www.eKathimerini.com.
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