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Angehörigen
Info 16.03.2004
Freiheit für alle!
In Griechenland
wurden die Angeklagten gegen zwölf Personen, die während des EU-Gipfels
im Juni 2003 verhaftet wurden, fallen gelassen.
Manchmal
bist du unterwegs und mußt pinkeln und es gibt keine Toilette. Plötzlich
taucht eine nette Kneipe auf und du denkst: " Gibt es keinen Gott?"
In
Thessaloniki waren 12 Angeklagte inhaftiert, wollten raus und hatten
keine Aussicht auf einen Freispruch. Doch dann bekamen sie vom Richter
ein gründlich durchgearbeitetes Urteil, und sie dachten: "Gibt es
denn eine Gerechtigkeit?"
Vor
zwei Wochen veröffentlichte das zuständige Amtsgericht in Thessaloniki
seine Entscheidung zu den Anklagepunkten gegen die Personen, die
während des EU-Gipfels im Juni verhaftet worden waren. Die große
Überraschung für alle Beteiligten war, daß die Anklage gegen Zwölf
von ihnen fallen gelassen wurde. Man hatte allgemein erwartet, daß
den Richter, wie bisher immer in ähnlich gelagerten Fällen, die
widersprüchlichen und von sonstigen Beweisen nicht untermauerten
Belastungsaussagen der Polizisten genügen würden, um die Verhafteten
von ein Geschworenengericht zu bringen. Dort hätten ihnen Haftstrafen
von fünf bis 20 Jahren gedroht.
Doch dem war nicht
so.
Das Bemerkenswerte
an den Freisprüchen ist, daß die Richter den Aussagen der Polizisten
keinen Glauben schenken, dass sie die Widersprüche und Lücken in
deren Ansagen nicht ignorierten und dass sie statt
dessen große Teile der Argumentation der Verteidigung übernehmen.
Der spektakulärste
Fall im Zusammenhang mit den eingestellten Verfahren ist der des
Engländers Simon Chapman. Ihm wurde ein Rucksack voller Molotowcocktails
in die Schuhe, genauer vor die Schuhe, geschoben. Zufällig bekam
ein Reporter der Nachrichtenagentur Reuters die Manipulation von
Beweismitteln mit. Er dokumentierte den Vorgang auf einem Videoband.
Die fünf Monate später vom Bundesstaatsanwalt befohlene Untersuchung
wurde jedoch mit der unglaublichen Begründung eingestellt, der Reporter
habe das Video montiert.
Die Amtsrichter
in Thessaloniki haben mit ihrer Entscheidung, das Verfahren gegen
Chapman einzustellen, zwar die Möglichkeit offen gelassen, die Polizisten
hätten sich im entstandenen Chaos geirrt, die Zurückweisung der
Angeklagten gilt aber als das erste gerichtliche Dokument, das eine
polizeiliche Intrige offiziell nahe legt.
Elf Verhaftete
müssen allerdings weiterhin in den nächsten Monaten mit einem Verfahren
rechnen. Ihnen werden Straftaten wie schwerer Landfriedensbruch
und die Teilnahme an einer gewalttätigen Demonstration vorgeworfen,
die Haftstrafen bis fünf Jahre mit sich bringen könnten, die aber
wahrscheinlich zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Angeklagten
befinden sich nicht mehr in Untersuchungshaft und erhielten auch
keine Meldeauflagen. Weitere fünf Personen, die sich im November
an einem Hungerstreik beteiligten hatten, bleiben in Haft. Sieben
Hungerstreikende entließ das Amtsgericht bereits Ende November aus
der Haft. (Jungle World, 50/03)
Der spanische Anarchosyndikalist
Carlos Martin Martinez beteiligt sich auch an dem Hungerstreik.
Er ist einer derjenigen, denen weiterhin ein Verfahren droht. Allerdings
wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Martinez war anfänglich
von der griechischen Presse zu einem "international gesuchten baskischen
Anarchisten" stilisiert worden. Er wurde willkürlich wegen des angeblichen
Besitzes und Gebrauchs von Explosivmaterialien angeklagt. Dafür
saß er fünf Monate in Untersuchungshaft. Die griechische Polizei
versuchte, eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit ihren spanischen
Kollegen zu präsentieren. Das Ganze entpuppte sich jedoch als große
Blamage für die Griechen. (Jungle World, 41/03)
Im Moment läuft
eine Untersuchung der vorwürfe, Martinez sei gefoltert worden. Als
der Hungerstreikende am 6. November als erster in ein Krankenhaus
eingeliefert wurde, begleitete ihn ein großes Polizeiaufgebot. Darunter
befanden sich auch mehrere Antiterror-Einheiten. Beamte, die Hasskappen
trugen - bezeichnenderweise gilt für die Antiterror-Einheiten kein
Vermummungsverbot- fesselten Martinez während der Nacht an einen
Stuhl. Zudem hinderten sie ihn am Schlafen, in dem sie das Licht
an- und ausmachten, die Fenster öffneten und schlossen und indem
sie ihn schlugen. Martinez erklärte, dass vor seinen Augen gegessen,
Kaffee getrunken und geraucht wurde. Immer wieder hätten sie so
getan, als ob sie ihn zum Essen einladen wollten. Dieses Verhalten
wird gemeinhin als Folter bezeichnet.
Martinez erstattete
Anzeige, allerdings ist es sehr fraglich, ob die Staatsanwaltschaft
in diesem Fall die Ermittlungen aufnehmen wird. In den vergangen
210 Jahren, seit in Griechenland die Folter gesetzlich verboten,
wurde keine einziger Polizist deswegen
verurteilt.
Die überraschende
Entscheidung des Amtsgerichts in Thessaloniki kann dennoch nicht
als einmaliger Vorgang angesehen werden. Sie ist kein Werk von ein
paar netten Richtern in Anbetracht der Tatsache, dass die Vorgänge
um den EU-Gipfel monatelang für Schlagzeilen sorgten und zu einer
Regierungskrise führten. Man könnte vielleicht annehmen, wenige
Wochen vor den Parlamentswahlen wolle die Regierung keine neuen
Spannungen provozieren. Doch diese Erklärung greift nicht weit genug,
da dies leicht hätte umgegangen werden könne, wenn die Entscheidung
einen Monat später gefallen wäre.
Wichtiger ist,
auf den koordinierten Kampf der hungernden Gefangenen hinzuweisen
und auf ihre Unterstützer, in Verbindung mit einer breiten internationalen
Solidarität. Von Besetzungen von öffentlichen Gebäuden und Medienzentralen
bis zu sehr gut besuchten Solidaritätsdemonstrationen ist vieles
passiert, um die Öffentlichkeit für die Freilassung der Gefangenen
zu gewinnen. Zumindest teilweise scheiterten daran auch der Versuch der griechischen Regierung,
vor den Olympischen Spielen im Sommer 2004 sichtbare Ergebnisse
im Bereich der inneren Sicherheit zu präsentieren.
Harry Ladis, Thessaloniki
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