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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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junge Welt, 28.06.2004
Heike Schrader ,
Athen
Widerstand
gegen Grundrechteabbau
Hellas'
Weg zum neuen "Antiterrorgesetz" (Teil I)
Seit
dem vergangenen Donnerstag hat Griechenland ein neues "Antiterrorgesetz".
Das mit den Stimmen der konservativen Nea Dimokratia
(ND) verabschiedete Gesetz war ursprünglich von der sozialistischen
PASOK vorbereitet, aber nie ins Parlament eingebracht worden. Nun
wurde die Vorlage mit leichten Veränderungen von ND im Parlament
vorgelegt - allerdings erkannte die PASOK ihr eigenes Kind nicht
mehr an und stimmte gegen das Gesetz. Auch die Linksallianz ( Synaspismos ) votierte gegen das Vorhaben. Die zehn Abgeordneten
der Kommunistischen Partei Griechenlands (KKE) hatten das Parlament
aus Protest gegen das Antiterrorgesetz schon am ersten Tag der Diskussion
der Vorlage verlassen.
Der Streit um die Sicherheitsgesetze in Griechenland läuft seit
Jahrzehnten. Am 23. Dezember 1975 erschoss die bis dahin unbekannte
"Revolutionäre Organisation 17. November" (17N) den Sekretär der
US-Botschaft und Verantwortlichen der CIA in Athen, Richard Welch.
Die griechische Regierung unter Kostas
Kramanlis (der heutige gleichnamige Ministerpräsident
ist dessen Neffe) bezeichnete das Attentat als "Resultat einer Auseinandersetzung
rivalisierender Geheimdienste". Die Regierung sah damals keine Notwendigkeit
für ein neu zu schaffendes "Antiterrorgesetz". Selbst die konservative
Regierungspartei Nea Dimokratia hatte
kurz nach Ende der Militärdiktatur in Griechenland kein Interesse
an der Einschränkung der eben zurückgewonnenen
bürgerlichen Rechte.
Erst im Zusammenhang mit vermehrten Anschlägen - weniger in Griechenland
als vielmehr im Nachbarland Italien - verabschiedete die Nea Dimokratia
1978 nach der Entführung des ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten
Aldo Moro durch die "Roten Brigaden" das erste griechische "Antiterrorgesetz"
nach der Diktatur. Das "Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus und
zum Schutz der demokratischen Verfassung" ließ keine so weit reichenden
Eingriffe in die Privatsphäre des Bürgers zu wie nahezu zeitgleich
verabschiedete "Antiterrorgesetze" in der BRD oder Italien. So erlaubte
es nicht die Verletzung des Brief- und des Bankgeheimnisses im Zuge
von Ermittlungen.
Die oppositionelle sozialistische PASOK sah in dem Gesetz trotzdem
weniger ein geeignetes Werkzeug zur Terrorbekämpfung, als vielmehr
ein Instrument zur Abschaffung von in der Verfassung garantierten
Grundrechten. Im Mai 1983, anderthalb Jahre nach Regierungsübernahme,
beschloss die PASOK unter Führung von Andreas Papandreou, dem Vater
des heutigen Parteivorsitzenden Giorgos Papandreou, die ersatzlose Streichung des kompletten
Gesetzes. Während seiner fast fünfjährigen Geltungsdauer hatte es
weder zur Aufklärung auch nur eines der mehr als 200 meist unblutigen
Anschläge in Griechenland geschweige denn zur Bestrafung der Täter
beigetragen.
1981 wurde Griechenland als zehntes Mitglied in die Europäische
Gemeinschaft aufgenommen. Im Dezember 1990 verabschiedete die gerade
wieder an die Macht gekommene Regierung der Nea Dimokratia
- vor allem auf die Initiative der damaligen ND-Abgeordneten und
heutigen Bürgermeisterin von Athen, Dora Bakojianni
- das "Gesetz zum Schutz der Gesellschaft vor dem organisierten
Verbrechen". Nur ein Jahr zuvor hatte die "17N" Paulos Bakojiannis ,
den Ehemann von Dora Bakojianni und Schwiegersohn des Ministerpräsidenten Kostas Mitsotakis, erschossen. Obwohl das neue Gesetz nicht
von "Terrorismus", sondern von "organisiertem Verbrechen" sprach,
handelte es sich im Wesentlichen um eine verschärfte Neuauflage
des 1978 verabschiedeten "Antiterrorgesetzes". Es definierte "organisiertes
Verbrechen" als "Teilnahme an einer Organisation oder Gruppe von
mehr als zwei Personen" mit dem Ziel der Durchführung von verschiedenen,
ohnehin im Strafgesetzbuch aufgeführten Verbrechen wie Mord, Raub,
Entführung, Herbeiführung von Explosionen oder Zerstörung polizeilicher
bzw. militärischer Einrichtungen. Erstmalig erlaubte es den Ermittlungsbehörden
die Verletzung des Bank- und des Fernmeldegeheimnisses. Das Gesetz
räumte der Polizei außerdem das Recht ein, Verdächtige bis zu 15
Tage ohne konkrete Anschuldigung oder Beweise für eine Straftat
in Haft zu halten.
Für besonders heftige Reaktionen nicht nur im Parlament sorgte 1990
aber ein anderer Teil des neuen Gesetzes. Zum ersten Mal in der
Geschichte des demokratischen Griechenlands nach Diktatur, Besatzung,
Bürgerkrieg und erneuter Diktatur wurde die bis dahin unbegrenzte
Pressefreiheit eingeschränkt. Artikel sechs des Gesetzes untersagte
bei entsprechender Anweisung durch den obersten Gerichtshof "die
Veröffentlichung von Bekennerschreiben und jeder Art von Erklärungen
der Organisationen und Gruppen (des organisierten Verbrechens) durch
die Presse und die Massenmedien". Ein Jahr später hatte die griechische
Presse Gelegenheit, ihre Freiheit zu verteidigen. Nach dem Anschlag
der "17N" auf einen türkischen Diplomaten in Athen verbot der Oberste
Gerichtshof jedwede Veröffentlichung eines Bekennerschreibens. Die
"17N" schickte ihr Bekennerschreiben an die Tageszeitung Eleftherotypia
(Pressefreiheit). Zusammen mit sechs weiteren Zeitungen ignorierte
die Eleftherotypia das Verbot und veröffentlichte das komplette
Schreiben im Wortlaut. Alle Chefredakteure der sieben Tageszeitungen
wurden verhaftet, vor Gericht gestellt und zu mehrmonatigen Gefängnisstrafen
verurteilt. Mit massiven Demonstrationen und den Interventionen
des internationalen Schriftstellerverbandes PEN sowie von "Reporter
ohne Grenzen" konnte schließlich die Umwandlung der noch zu verbüßenden
Haftzeit in Geldstrafen erreicht werden. Die Bezahlung der Strafen
übernahm der Athener "Verband der Herausgeber von Tageszeitungen".
Mit der erneuten Übernahme der Regierung durch die sozialistische
PASOK unter Andreas Papandreou 1993 wurde das komplette "Gesetz
zum Schutz der Gesellschaft vor dem organisierten Verbrechen" wieder
abgeschafft.
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