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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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junge Welt, 29.06.2004
Heike Schrader ,
Athen
Schützenhilfe
der EU
Hellas Weg zum
"Antiterrorgesetz" (Teil II und Schluß )
Die Bestrebungen
in der Europäischen Union zur Verschärfung der Gesetze im "Kampf
gegen den Terror" und die Vorbereitung der Olympischen Spiele im
Lande brachten auch die sozialistische PASOK unter Ministerpräsident
Kostas Simitis auf den Pfad der Antiterrorgesetzgebung. In einem
ersten Anlauf verabschiedete die
PASOK - Regierung im Sommer 2001 das "Gesetz gegen das organisierte
Verbrechen". Dieses folgte im Wesentlichen den Vorgaben der Europäischen
Kommission. Allerdings werden, abweichend von den EU-Prämissen,
weder die Besetzung öffentlicher Gebäude noch Ausschreitungen im
Zuge von Demonstrationen oder die "Zustimmung zu terroristischen
Aktionen" unter Strafe gestellt.
Im Jahre 2002 verhaftete die Polizei 19 mutmaßliche Mitglieder der
"Revolutionären Organisation 17. November" (17N). Im Dezember des
Jahres, drei Monate vor Beginn der Gerichtsverhandlung, verabschiedete
die Regierung das "Gesetz 3090/2002". Es legalisierte Einschränkungen
der Rechte der Beschuldigten und verbot die Berichterstattung von
Rundfunk und Fernsehen aus dem Gerichtssaal. Entgegen der bisher
gültigen Rechtsprechung wurde der erste " Terroristenprozeß " in Griechenland nach dem neuen Gesetz auch
nicht vor einem Geschworenengericht, sondern vor einem dreiköpfigen
Berufsrichtergremium verhandelt. Aber selbst das war dem griechischen
Staat noch zuwenig "konsequent": Der Gesetzesakt 3090/ 2002 regelte
auch die Auswahl der Richter neu. Wurde die Zusammensetzung eines
Richtergremiums bis dahin aus allen, zumeist über 100 Richtern des
zuständigen Gerichts ausgelost, wird nach dem neuen Gesetz von der
Richterkammer eine Vorauswahl getroffen. Inzwischen wurden 15 der
19 Angeklagten der "17N" in einem neun Monate dauernden Prozeß mit zweifelhafter Beweislage zu langjährigem, bis zu
21mal lebenslänglichem Gefängnis verurteilt.
Im März 2004 kam es in Griechenland erneut zu einem Regierungswechsel.
Bei den vorangegangenen Parlamentswahlen gewann die Nea Dimokratia
und stellt heute die Regierung mit Ministerpräsident Kostas
Karamanlis - dem Neffen des Ministerpräsidenten der ersten Regierung
nach Ende der Diktatur 1974.
Noch vor Beginn der Olympischen Spiele am 13. August wollte die
neue Regierung das schon von der PASOK eingeleitete Verfahren zur
Verabschiedung eines neuen "Antiterrorgesetzes" im Rahmen der EU-Vorgaben
beenden. Das geschah am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der
Nea Dimokratia . Das Gesetz ist eine verschärfte
Version der von der PASOK entwickelten Gesetzesvorlage. Zum ersten
Mal wird im Gesetz der Begriff des Terrorismus definiert. Eine Handlung
ist demnach terroristisch, wenn sie "mit Methoden oder in einem
Ausmaß oder unter Bedingungen ausgeführt wird, die geeignet sind,
dem Land oder einer internationalen Einrichtung ernsthaft zu schaden;
das Ziel hat, ein größere Zahl von Menschen in Angst zu versetzen
oder eine staatliche oder internationale Einrichtung zur Ausübung
einer Handlung zu zwingen oder diese zu verhindern oder darauf gerichtet
ist, die verfassungsrechtlichen, politischen oder ökonomischen Fundamente
eines Landes oder einer internationalen Einrichtung zu zerstören
oder ihnen ernsthaft zu schaden". Dabei werden 22 Arten von Verbrechen
aufgeführt, die unter diese Definition terroristischer Handlung
fallen. Unter anderem werden Mord, Körperverletzung, Entführung,
Beschädigung fremden Eigentums, Brandstiftung, Herbeiführen von
Explosionen, Vergiftung von Lebensmitteln, Flugzeugentführung und
das Herbeiführen von Schiffsunglücken aufgelistet. Für den Anführer
einer terroristischen Vereinigung sieht das Gesetz Gefängnis nicht
unter zehn Jahren vor, "Kronzeugen" dagegen können mit Strafmilderung
rechnen.
Neu eingeführt wurde der Begriff des "terroristischen Einzeltäters".
Bisher gehörten immer mindestens drei Personen zu einer "kriminellen"
(sprich terroristischen) Vereinigung. Nun können auch Handlungen
von einzelnen als terroristisch eingestuft werden, wenn sie unter
die oben genannte Definition fallen. Erstmalig unter Strafe gestellt
wird zudem die Androhung terroristischer Handlungen. Auch wenn die
Drohung nie umgesetzt wird, beträgt die Strafe dafür mindestens
zwei Jahre Gefängnis. Wer eine terroristische Organisation finanziell,
materiell oder mit "Dienstleistungen" und Informationen unterstützt,
wird mit Gefängnis von drei bis zehn Jahren bestraft. Und nicht
zuletzt läßt das Gesetz auch die Bewertung
symbolischer Besetzungen öffentlicher Gebäude oder Ausschreitungen
bei Demonstrationen als terroristische Handlungen zu.
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