Veranstaltung
Prozess gegen ELA
Prozess gegen 17.November
Haftbedingungen
Solidarität Staat&Repression
Presse
Erklärungen
Fotos und Plakate
Hintergrund
Aktuelles
Europäisches Sozialforum in Athen 2006
MAIL
|
Kein Recht auf Sex
von Heike Schrader
Griechenlands erstes "Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt in der Familie"
enthält begrüßenswerte Schutzmaßnahmen, aber auch viele Mängel "Das
Paradies einer Frau liegt unter den Füßen ihres Mannes" soll Prophet
Mohammed angeblich seinen Anhängern erklärt haben. Ob es stimmt,
ist eine Sache, doch derartige Auffassungen haben sich, ohne Beschränkung
auf eine Religion, in abgeschwächter Form in manch einer modernen
Gesellschaft bis heute gehalten. So gab es bis vor kurzem im christlichen
Griechenland, der "Wiege der Demokratie" kein Gesetz, das eine Vergewaltigung
in der Ehe unter Strafe stellte. Erst mit dem jetzt vom griechischen
Parlament verabschiedeten "Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt in der
Familie" wurde gesetzlich anerkannt, dass es die - in Deutschland
beispielsweise seit 1997 strafbare - Vergewaltigung in der Ehe überhaupt
gibt. "Das Gesetz ist trotz seiner Mängel ein großer Schritt in
die richtige Richtung", meint Katerina Kapernarakou, die sich für
die griechische Sektion von Amnesty International ("Weg nach Guantanamo
beginnt in Pakistan") ausführlich mit der Thematik beschäftigt hat.
"Es ist das erste Mal, dass Gewalt in der Familie überhaupt als
solcher begegnet wird. Vorher hatten die Frauen nur die Möglichkeit
im Rahmen der allgemeinen Strafgesetze, beispielsweise gegen Körperverletzung,
gegen ihre Peiniger vorzugehen."
Kommt in den besten Familien vor...
Selbstverständlich ist das Gesetz geschlechtsneutral formuliert,
auch wenn die Realität zeigt, dass es sich bei der überwältigenden
Mehrzahl der Opfer um Frauen und Kinder handelt. Doch auch wenn
die Zahl der misshandelten Männer statistisch eine vernachlässigbare
Größe ist, muss dem einzelnen männlichen Opfer natürlich der Rechtsweg
offen stehen. Es ist nicht einfach, herauszufinden, wie viele Frauen
und Kinder in Griechenland alljährlich Opfer von häuslicher Gewalt
werden. Es gibt zwar Recherchen der griechischen Gleichstellungskommission.
Diese können sich jedoch nur auf die Angaben von Frauen stützen,
die sich tatsächlich an die Behörden gewandt haben oder in einem
der wenigen Frauenhäuser des Landes vorstellig geworden sind. Dies
deckt jedoch nur einen Bruchteil der tatsächlichen Fälle ab. In
der Regel wird eine Frau in Griechenland zunächst Hilfe bei anderen
Frauen, entweder bei Freundinnen oder bei Frauen aus dem weiteren
Familienkreis suchen. Dort dürfte sie jedoch häufig mit dem Rat
abgefunden werden, auszuhalten. Entweder mit der Begründung, dass
es auch anderen Frauen so gehe, oder "im Interesse der Kinder".
Über das Profil der Täter jedoch geben auch die vergleichsweise
wenigen aufgedeckten Fälle von Gewalt in der Familie recht gute
Auskunft. Wie in allen anderen Ländern, so auch in Griechenland,
ist diese ein alle Schichten und Klassen übergreifendes Phänomen.
Sie kommt in der ungebildeten Arbeiterfamilie genauso vor, wie unter
hochgebildeten und gutbezahlten Akademikern. "Es ist ein Mythos,
dass vor allem Arbeitslose, Alkoholiker oder Drogenabhängige ihre
Frauen schlagen", meint auch Katerina Kapernarakou. "Allgemein gilt
vielmehr, dass die Ausübung von Gewalt etwas mit der Stellung der
Partner untereinander zu tun hat. In der Struktur dieser Familien
herrscht Ungleichheit, die Frau ist dem Mann untergeordnet. Es geht
um die Ausübung von Macht des einen über den anderen."
Großer Schritt nach vorn
Von Gleichstellung der Frauen kann in Griechenland allgemein keine
Rede sein. Zwar sind Frau und Mann selbstverständlich vor dem Gesetz
gleich und theoretisch stehen ihnen auch die gleichen beruflichen
und gesellschaftlichen Möglichkeiten offen. Doch zu den auch in
anderen westlichen Industriegesellschaften vorhandenen patriarchalischen
Gesellschaftsstrukturen kommt in Griechenland noch die Rolle der
mächtigen orthodoxen Kirche hinzu. Für diese hat die Frau vor allem
als liebende Mutter und Ehefrau, nicht aber als gleichberechtigte
Partnerin des Mannes eine Daseinsberechtigung. So kennt die Orthodoxe
Kirche keine Priesterinnen und auch bei manchen Kirchentraditionen,
etwa dem jährlichen "Kreuztauchen" am 6. Januar, sind Frauen nicht
überall zugelassen. Bei der Eheschließung wird die Frau vom Priester
immer noch aufgefordert, "ihren Mann zu fürchten". Und auch wenn
es üblich ist, dass zumindest selbstbewusste Bräute dem unmittelbar
Zukünftigen an dieser Stelle mehr oder weniger herzhaft auf den
Fuß treten, ist die Botschaft dennoch unverkennbar. Solange Ungleichheit
herrscht, müssen die Schwächeren in solchen Strukturen geschützt
werden. In dieser Hinsicht ist das nun in Griechenland verabschiedete
Gesetz ein großer Fortschritt. Den Frauen und auch den oft ebenso
von Misshandlungen betroffenen Kindern - sei es als direkte Ziele,
sei es, weil der Täter über die Kinder die Frau treffen will - werden
nicht nur eine Reihe von Maßnahmen geboten, sich gegen die Misshandlung
zur Wehr zu setzen. Zum ersten Mal wird häusliche Gewalt jetzt auch
breiter diskutiert werden. Polizisten und Justizbeamte müssen ausgebildet
werden, damit sie mit solchen Fällen überhaupt sachgerecht umgehen
können. Die Medien werden das Thema aufgreifen, sicherlich wird
es einige Kampagnen geben. Dies bedeutet sicherlich nicht, dass
es gleich weniger Männer gibt, die ihre Frauen schlagen. Aber langfristig
kann eine Diskussion beispielsweise in den Schulen einiges bewegen.
Das Gesetz hält eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen
bereit. So beispielsweise auch die zwangsweise Entfernung der Täter
vom Opfer, etwas das in Deutschland seit 2002 gesetzlich verankert
ist. Auch die Aufnahme in Frauenhäuser steht den Frauen theoretisch
zu. Ein wunder Punkt jedoch ist die Finanzierung all dieser Maßnahmen.
Weder im Gesetz selbst noch in seinen Ausführungsbestimmungen wird
erklärt, wo die Mittel für die Ausbildung von Polizisten und Staatsanwälten
oder die Finanzierung von Frauenhäusern herkommen sollen. Erwähnt
werden nur die wenigen bestehenden, meist von Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) betriebenen derartigen Einrichtungen. Damit eine Frau sich
entschließt, aus einem Zwangsverhältnis zu fliehen, muss sie aber
wissen, wie sie sich und die eventuell mitbetroffenen Kinder über
die Runden bringt. Fehlen die Auffangstellen, so nützt auch das
beste Gesetz mit theoretischem Anspruch auf einen Platz in den Schutzeinrichtungen
nichts.
Der Teufel steckt im Detail
"Amnesty hat schon bei Vorstellung des ersten Gesetzesentwurfes
versucht, auch einige weitere Mängel des Gesetzes durch Vorschläge
auszugleichen" erläutert K. Kapernarakou weiter. "Leider sind die
allermeisten unserer Vorschläge nicht in die endgültige Vorlage
eingegangen." So kritisiert Amnesty auch die starke Betonung der
Familie auf Kosten der Rechte des Opfers. Der Staatsanwaltschaft
wird empfohlen, mit Opfer und Täter eine Einigung auszuhandeln.
Läst sich der Täter beispielsweise auf eine Therapie ein, soll ihm
die Rückkehr nach Hause nicht mehr verwehrt werden. Und auch die
Verurteilung einer Vergewaltigung in der Ehe hätte klarer ausfallen
können. Im Gesetz werden nur solche Handlungen unter Strafe gestellt,
die durch Zwang abgepresst werden und "zu denen das Opfer nicht
verpflichtet ist". Erst die Erläuterungen zum Gesetz konkretisieren,
dass es keinen Zwang eines Ehepartners zum Geschlechtsverkehr geben
kann.
Trotzdem...
Allen Mängeln zum Trotz ist die Verabschiedung des Gesetzes sicher
mehr als nur ein positives Signal im Kampf gegen häusliche Gewalt.
In Zukunft wird es auch darauf ankommen, die Rolle der NGOs bei
der Bekämpfung von Gewalt in der Familie zu stärken. Nicht nur werden
die meisten Schutzeinrichtungen in Griechenland, aber auch in den
meisten anderen Ländern, von NGOs betrieben. Organisationen wie
AI haben ein riesiges Erfahrungspotential bei der Verteidigung von
Menschenrechten und genau um diese geht es hier. Dieses sollte man
nutzen. In Albanien beispielsweise, einem Land in dem häusliche
Gewalt beinahe zur Tagesordnung gehört wird dieser Tage ein Gesetz
diskutiert, dass den nationalen NGOs ein großes Mitspracherecht
bei der Bekämpfung des Phänomens einräumt.
|